Notstromversorgung in der Gemeinde Borgstedt
Themenzuordnung
Schwerpunkt: Daseinsvorsorge und Lebensqualität
Kernthema: Bedarfsgerechte Gestaltung des Lebensraumes / Basisdienstleistungen
Projektinhalt
Prävention und Resilienz der Gemeinde gegen lokalen Stromausfall durch Notstromversorgung
Im Rahmen des Klimawandels ist immer häufiger mit Wetter - und Klimaextremen zu rechnen. Neben den Szenarien Hochwasser und Starkregen, Sturm und Schnee, Wald- und Vegetationsbrand usw. ist im Rahmen des Katastrophenschutzes auch die Bewältigung eines globalen Stromausfalls („Blackout“) in der Gemeinde zu bedenken.
Der Fachdienst Kommunales und Ordnung des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich mit einer Arbeitsgruppe dem Thema „Flächendeckender Stromausfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ angenommen und Handlungsfelder für die Kommunen benannt. Hierzu gehört die Einrichtung eines sog. „Leuchtturms“ (geeignete Liegenschaft der Gemeinde als Anlaufstelle für die Bürger), die Sicherstellung von Kraftstoffreserven, die Sensibilisierung der Einwohner und die Sicherstellung des technischen Betriebs.
Es ist der Gemeinde Borgstedt ein Anliegen, für diesen Katastrophenfall vorbereitet zu sein und im Ernstfall, gerade älteren Mitbürgern und Müttern mit kleinen Kindern, einen Zufluchtsort bieten zu können. Außerdem befindet sich in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Grundschule Borgstedt das CURA Seniorencentrum Borgstedt. Bei der Anschaffung des geplanten leistungsstarken Notstromgenerators könnte auch dieses im Notfall mit Strom versorgt werden.
Aufbauend auf die Empfehlung des Kreises zur Einrichtung eines Leuchtturms als Anlaufstelle für die Bevölkerung im Falle eines Blackouts wurden als geeignete gemeindlichen Liegenschaften das Gemeindezentrum Borgstedt – Uns Dörpshus - und die Grundschule Borgstedt identifiziert.Das Gemeindezentrum Borgstedt verfügt über einen großen und einen kleinen Saal; WC-Anlagen sowie über zwei Teeküchen.
In der Grundschule Borgstedt würde die Turnhalle mit Dusch- und WC-Anlagen und das Schulgebäude mit den Unterrichtsräumen, einer Aula und einer vollausgestatteten Küche nebst WC-Anlagen zur vorübergehenden Unterbringung von Personen zur Verfügung stehen.
Beide gemeindlichen Liegenschaften müssen hinsichtlich ihrer elektrischen Anlagen zur Einspeisung des mit einem mobilen Notstromgenerator (NEA) gewonnenen Stromes ertüchtigt werden. Ferner muss ein entsprechendes, leistungsstarkes NEA angeschafft werden.
Ferner erfolgt begleitend eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Hierfür wird auf die geplanten Sensibilisierungsmaßnahmen des Kreises zurückgegriffen und die Standorte der Leuchttürme sowie die Möglichkeiten der Informationsgewinnung über die aktuelle Lage, medizinische Versorgung usw. in geeigneter Art und Weise (Einwohnerversammlung, Bekanntmachungen) kommuniziert.