Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer 4. Reinigungsstufe im Rendsburger Klärwerk

Projektträger

Stadt Rendsburg, Abwasserbeseitigung Rendsburg
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Themenzuordnung

Schwerpunkt: Nachhaltige Daseinsvorsorge
Kernthema: Lebensraum mit Zukunft

Projektinhalt

Die Abwasserreinigung in größeren kommunalen Kläranlagen wie z. B. in Rendsburg (Größen-klasse 5) erfolgt bisher in drei Stufen. Durch mechanische, biologische und chemische Prozesse werden die organischen Verbindungen im Durchschnitt zu über 95 % entfernt. Im Abwasser verbleiben trotz dieser vermeintlich sehr guten Reinigungsleistung insbesondere Stoffe, die gut wasserlöslich und biologisch schlecht abbaubar sind. Diese Verbindungen werden als anthropogene Spurenstoffe oder Mikroschadstoffe bezeichnet, die aufgrund ihrer Stabilität langfristig im Wasserkreislauf erhalten bleiben und dementsprechend negative Einflüsse auf die Gewässerqualität und die Gewässernutzung haben. Als Quelle kommen vor allem Arzneimittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel, Körperpflegeprodukte, Industrie- und Haushaltschemikalien sowie Stoffe mit hormonähnlichen Wirkungen in Frage.

Nach derzeitigem Wissensstand geht von den Mikroschadstoffen für den Menschen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus. Die Lebewesen in den Gewässern aber werden nachweislich geschädigt. Hinzu kommt die Sorge, dass sich die Spurenstoffe in der Nahrungskette von den Algen über Fische bis hin zum Menschen anreichern. Daher orientieren sich Maßnahmen zur Verminderung von Einträgen durch anthropogene Spurenstoffe und Mikroschadstoffe in Gewässern am Vorsorgegedanken und somit auch in der Nachrüstung kommunaler Kläranlagen mit einer sogenannten 4. Reinigungsstufe.

Nach Angaben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein MELUND soll bei einer Kläranlage in Schleswig-Holstein der Bau einer Pilotanlage für eine 4. Reinigungsstufe über den "ELER"-Wiederaufbaufond der EU gefördert werden. Nach derzeitigem Stand ist mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung i. H. von 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu rechnen. Die Höhe der Zuwendung beträgt lt. Angaben des MELUND bis zu 2,5 Mio. EUR, ein Zuwendungsbescheid ist voraussichtlich im 1. Halbjahr 2022 zu erwarten.

Förderung

Voraussichtliche Gesamtkosten (brutto): 38.983 Euro
beantragte Zuwendung: 18.000 Euro

Projektstatus

09.06.2021 - Beschluss durch den Projektbeirat
14.09.2021 - Förderbescheid, Beginn des Projektes
21.10.2022 - VN, Abrechnung
01.11.2022 - Auszahlung der Förderung, Abschluss des Projektes